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Schiff auf der Mosel
Vertiefung — 1723 bis 1938

Schutz,Handel,Vertreibung

Was die Quellen belegen — und was nicht: Schutzjuden an der Mosel um 1800, die Dekrete Napoleons, der späte Aufstieg des Weinhandels, das Haus Loeb in Trier und seine Zerstörung.

Wer über jüdische Weinhändler an der Mosel schreibt, steht zwischen zwei Zerrbildern: der Behauptung, sie hätten den Handel „beherrscht“, die aus der Propaganda der 1930er Jahre stammt, und dem Schweigen, das sie aus der Weingeschichte herausschreibt. Diese Seite geht den Weg der Quellen. Er beginnt mit einem Befund, der überrascht: In der gründlichsten Untersuchung über die Juden an Mosel und Saar um 1800 kommt das Wort Wein fast nicht vor. Der jüdische Weinhandel an der Mosel ist keine alte Tradition, sondern eine Geschichte von zwei, drei Generationen — und sie endet 1938.

01 — bis 1794Schutz und Geleit

Bis zum Einmarsch der Franzosen lebten die Juden im Kurfürstentum Trier unter Schutz und Geleit: Sie durften sich nur niederlassen, wo ein Herr ihnen gegen Geld das Geleit gab. Die kurtrierische Judenordnung vom 1. Mai 1723, die bis zum Ende des Kurstaats galt, begrenzte die Zahl der Schutzjuden auf 165 Familien im ganzen Erzstift und verlangte ein Mindestvermögen von 400 bis 500 Talern. Sie verbot, mit Christen unter einem Dach zu wohnen, christliche Ammen zu beschäftigen und sich öffentlich kostbar zu kleiden; an christlichen Sonn- und Feiertagen hatten Juden im Haus zu bleiben. Der größte Teil ihrer acht Kapitel regelt Handel und Gewerbe.

Cilli Kasper-Holtkotte hat die Abgaben zusammengestellt, die am Ende des 18. Jahrhunderts fällig waren: ein einmaliges Einzugsgeld von 33 Reichstalern, ein jährliches Schutzgeld von meist knapp sieben, ein Neujahrsgeld von mindestens drei, dazu alle zwölf Jahre und bei jedem Regierungswechsel die Erneuerung des Geleits. Als 1768 der Kurfürst starb, forderte das Domkapitel zwei Tage später 2.000 Reichstaler binnen vierzehn Tagen, kurz darauf 4.000. Die Judenschaft musste borgen, wie schon früher — beim Rat von Enkirch stand sie seit 1716 in der Schuld, beim Stift St. Simeon seit 1769 —, und zahlte an diesen Schulden bis 1836.

Die obige Aufstellung zeigt ganz klar, daß die Juden primär als Objekte fiskalischer Ausbeutung dienten.

Cilli Kasper-Holtkotte, Juden im Aufbruch, S. 109

Wo an der Mosel

Große Gemeinden gab es nicht. Die Zählung vom 18. Juni 1787 nennt für das obere Erzstift 69 Schutzjuden in 21 Orten, darunter Trier, Schweich, Mehring, Klüsserath, Leiwen, Trittenheim, Neumagen, Kesten, Wittlich, Lieser, Bernkastel, Ürzig, Merl, Ediger, Bruttig, Cochem, Klotten und Treis — zusammen mindestens 350 Menschen. Trier hatte zwölf Familien, Trittenheim und Neumagen je fünf, Bernkastel vier bei 293 Haushalten. In Neumagen tagten die kurtrierischen Landjudentage. Bernkastel war eine alte Gemeinde mit einem Rabbiner seit 1694 und engen Verbindungen nach Metz. Zeltingen und Rachtig gehörten zu Kurköln; dort galt die kurkölnische Ordnung von 1700.

Jüdische Einwohner in den Mairien an der Mosel, 1808 (Kasper-Holtkotte, S. 234)
MairieJudenMairieJuden
Trier261Trittenheim60
Konz82Schweich48
Osann70Neumagen42
Zeltingen (mit Rachtig, Lösnich, Ürzig)68Lieser (mit Filzen, Wintrich, Kesten)29
Wittlich64Oberemmel28
Bernkastel62

Für die Orte selbst nennt die Autorin für 1809 Anteile von vier Prozent in Bernkastel, Neumagen und Schweich, drei in Zeltingen, knapp zwei in Trier. „Der ‚Normalfall‘“, schreibt die Autorin für die Zeit davor, „war ein knapp zweiprozentiger jüdischer Bevölkerungsanteil“ (S. 32).

Die Schutzjuden des Grafen Kesselstatt

Am dichtesten ist die Überlieferung für Lösnich, wo die Herren, seit 1776 Reichsgrafen von Kesselstatt — die späteren Besitzer des Josephshofs — das Schutzrecht hatten. 1714 erhielt Jacob Moyses aus Bernkastel das Geleit, 1751 Mendel Levi aus Ürzig gegen zehn Gulden im Jahr. Seit den 1770er Jahren weigerte sich die Gemeinde, den Juden Wohnungen zu vermieten. Der Graf schrieb am 10. März 1780 aus Koblenz:

Ich habe dem Juden gegeben, was ich hatte, den Schutz; eine Wohnung, die ich nicht habe, muß er sich selbst besorgen, und im Fall sich keine findet, so hört alles auf.

Hugo von Kesselstatt, 1780 — zitiert bei Kasper-Holtkotte, S. 51

Einen Monat später kaufte er dann doch ein Haus in Lösnich als „Judenwohnung“. Als 1784 ein zweites zum Kauf stand, rechnete sein Sekretär vor, dass Schutzgeld und Miete zusammen fünfzehn Prozent auf den Kaufpreis brächten; im November kaufte der Graf auch dieses. Mendel Levis Söhne nannten sich seit 1808 Schoemann; ein Zweig der Familie zog 1811 nach Kröv und Ende des 19. Jahrhunderts nach Traben-Trarbach. Noch 1814 wollte die Gemeinde den jüdischen Friedhof, den „Judenbusch“, abholzen; Clemens von Kesselstatt trat dagegen ein.

02 — um 1800Vieh, Leder — und fast kein Wein

Erlaubt war den Juden fast nur der Handel, und auch der nur, wo er christlichen Zünften nicht in die Quere kam. Auf dem Land hieß das: Vieh. Benjamin Levi aus Lösnich handelte auf den Märkten von Reil, Enkirch und Morbach; Händler stellten Bauern Ochsen oder Pferde als Arbeitstiere leihweise in den Stall und erhielten dafür meist den halben Kaufpreis. Als unter Napoleon jeder jüdische Händler ein besonderes Patent brauchte, gingen im Saar-Departement zwischen 1808 und 1813 drei Viertel aller 990 Patente an Vieh-, Fleisch-, Leder- und Häutehändler und Metzger. Über neunzig Prozent der Juden lebten auf dem Land, und „kein einziger Jude auf dem Land unterhielt einen festen Laden“ (S. 363).

Und der Wein? Für diese Seite wurde der ganze Band danach durchsucht. Das Ergebnis ist kurz.

Weinstellen

Die Trierer Berufstabelle von 1808 führt unter 61 jüdischen Haushaltsvorständen sechs unter „Leder-, Häute-, Fell-, Weinhandel“ und zwei unter „Wein-, Juwelen-, Schmuckhändler“ — ohne Namen; Wein ist Nebenartikel (S. 356, 361). Die kurtrierischen Landjudentage erinnerten daran, dass nur koscherer Wein getrunken werden dürfe (S. 39). Im Sachregister steht ein einziger Eintrag „Weinhandel“. Weinberge als Pfand oder Eigentum, Kredit an Winzer, Weinkommission, Kauf von Weinbergen aus Kirchengut: nichts davon kommt vor.

Das ist ein Befund, kein Versehen. Um 1800 war Weinhandel an der Mosel kaum ein einheimisches Gewerbe — die Käufer kamen aus Köln und Holland, ansässige Händler gab es vor allem im protestantischen Trarbach (dazu Felix Meyer). Und die Städte wachten über ihren Namen: Am 10. Oktober 1680 versagte das Bernkasteler Gericht dem Vater des Juden Abraham trotz vorgelegten Erlaubnisscheins die Einfuhr einer Zulast Wein „als Haustrunk“, weil er noch etliche Fuder im Keller liegen habe und fremder Wein verboten sei — die Kaufleute sollten „eines puren Bernkasteler Wachstums versichert“ sein (Grundhöfer, Festschrift Bernkastel-Kues, S. 219). Der Eintrag belegt einen Bernkasteler Juden mit mehreren Fudern Wein im Keller; ob er damit handelte, sagt er nicht. Wenige Tage später klagt im selben Schöffenbuch ein Jude Salomon vierzig Gulden ein, und die Schuldnerin verspricht zu zahlen, „wenn sie ihr diesjähriges Wachstum versilbert hat“.

Die Sache mit dem Wucher

Felix Meyer nennt 1926 als Geldgeber der verschuldeten Winzer pauschal Juden und spricht von „unlauteren jüdischen Geldgebern“ — ohne einen einzigen Namen oder Beleg (S. 20, 53, 67). Kasper-Holtkotte hat für das späte 18. Jahrhundert in den Gerichtsakten des Amtes Kröv nachgesehen. Die Judenordnung erlaubte fünf Prozent Zins; mehr lässt sich in den Akten nicht nachweisen — Absprachen „unter der Hand“ schließt die Autorin nicht aus. Michel Daniel aus Bernkastel klagte 1787 um zwölf Reichstaler gegen einen Lösnicher und 1791/92 um 56 gegen einen anderen, Samson von Ürzig um knapp vier und um acht; die Schuldner zahlten in Korn und Kohlköpfen. Die Quelle spricht von Bauern, und es sind kleine Summen.

Es ist demnach nicht verfehlt, das Verhältnis zwischen Bauern und Juden als gegenseitige Abhängigkeit zu charakterisieren.

Cilli Kasper-Holtkotte, S. 121

Als die französische Verwaltung 1808 die Bürgermeister und Friedensrichter nach den Juden fragte, urteilten die von Mosel und Hunsrück fast durchweg abfällig. Die Ausnahme dort war der Friedensrichter Haan in Bernkastel: Er sah die extreme Armut der Juden seines Kantons und stellte fest, für den Vorwurf des Wuchers gebe es keine Beweise (S. 337–338). Die Juden der Mairien Lieser und Zeltingen zählten zu den ärmsten des ganzen Arrondissements.

03 — 1794 bis 1814Bürger auf Widerruf

Die Franzosen brachten nicht sofort die Gleichheit. Der Leibzoll, den Juden bei jedem Grenzübertritt hatten zahlen müssen, fiel 1797; die Feudalabgaben am 26. März 1798; die französischen Gesetze samt der Gleichstellung galten endgültig seit 1801/02. Wie wenig das im Dorf bedeutete, zeigt der Fall des Mayer Herz aus Mehring. Er sollte 200 Francs Kontribution zahlen, wurde aber von Wald, Weide und Brennholz der Gemeinde ausgeschlossen. 1799 schrieb er an die Verwaltung, er wolle endlich das Glück genießen, „als freyer Bürger zu athmen“. Sie gab ihm recht. Die Gemeinde ignorierte es.

Seit 1806 nahm Napoleon die Gleichheit schrittweise zurück. Das erste Dekret vom 17. März 1808, bald das „schändliche“ genannt, band jeden jüdischen Händler an ein jährlich zu erneuerndes Patent, das der Präfekt nur auf ein Moralitätszeugnis des Munizipalrats und des jüdischen Konsistoriums hin erteilte, beschränkte den Kredit und erschwerte den Zuzug; Heinrich Marx, der spätere Trierer Advokat und Vater von Karl, nannte es „monströs“. Ein zweites Dekret desselben Tages ordnete die Gemeinden in Konsistorien; das Trierer wurde am 5. Mai 1809 vereidigt. Sein Oberrabbiner war Samuel Marx, sein Sekretär dessen Bruder Heinrich. Ein drittes Dekret vom 20. Juli 1808 verlangte feste Familiennamen: Aus Mayer Herz in Mehring wurde Mayer Schweich, aus den Levi in Lösnich Schoemann, aus Eleazar Kallmann in Lieser Eleazar Baum.

Dieses erste napoleonische Dekret vom März 1808 marginalisierte die Juden zweifellos erneut.

Cilli Kasper-Holtkotte, S. 273

Nationalgüter

Als die Klostergüter versteigert wurden, setzte die Domänenverwaltung nach den Berichten ihres Trierer Direktors „große Hoffnungen“ auf jüdische Käufer und verschob gelegentlich Termine wegen jüdischer Feiertage (Schieder/Kube, S. 21). Im Saar-Departement erfüllte sich die Hoffnung nicht. Dort waren zwanzig jüdische Geschäftsleute an 43 Kauf- und Vermittlungsgeschäften beteiligt; gekauft wurden Wiesen, Äcker, Scheunen.

Bei den Besitzumschichtungen der Säkularisation spielten die jüdischen Makler und Käufer des Saardepartements eine nur marginale Rolle.

Cilli Kasper-Holtkotte, S. 344

Weinberge nennt sie nicht. In den Akten des Kantons Bernkastel findet sich ein einziger Fall, der hierher gehören könnte: Den Deutschordenshof in Noviand kaufte 1807 Alexander Cahen, Pferdehändler aus Saargemünd, für 20.000 Francs. Die Edition verzeichnet keine Konfession, die Zuordnung beruht allein auf dem Namen, und Kasper-Holtkotte führt ihn unter den jüdischen Käufern nicht auf; das Gut war im Übrigen fast ganz Ackerland.

04 — um 1830Zwei Trierer im Viertelsberg

Der erste Weinbergsbesitz von Trierern jüdischer Herkunft, der in den Bänden dieser Bibliothek mit Namen greifbar wird, gehört zwei Konvertiten. Um 1830 kauften der Advokat Heinrich Marx — aus einer Trierer Rabbinerfamilie, in den 1810er Jahren zum Protestantismus übergetreten — und der Arzt Lion Berncastel, einst Mitglied des israelitischen Konsistoriums und 1830 katholisch geworden, gemeinsam neun Morgen im Grünhäuser Viertelsberg an der Ruwer. 1839 wurde geteilt; Berncastel, der 1840 starb, hinterließ etwa fünf Morgen, die Familie Marx behielt gut vier bis 1859 (Baumeister, S. 26–28). Es war die Anlage zweier städtischer Akademiker, die den Wein nach Baumeister offenbar auf eigene Rechnung erzeugen und verkaufen ließen — kein Weinhandel im eigentlichen Sinn. Die ganze Geschichte steht auf der Seite Winzernot und Weltruf.

05 — 1860 bis 1933Der späte Weinhandel

Ein Moselweinhandel an der Mosel entstand erst, als die Eisenbahn kam. Um 1880 gab es nach Felix Meyer siebzig bis achtzig Handlungen, vor dem Ersten Weltkrieg 265, davon 97 in Trier. In diese Gründerzeit fällt der Eintritt jüdischer Kaufleute in das Geschäft. Er passte zu ihrer Lage: Der Handel verlangte kein ererbtes Land, sondern Kapital, Marktkenntnis, Sprachen und Verbindungen — nach Köln, Berlin, London, New York. Die Bände dieser Bibliothek sagen darüber wenig; Meyer, der 1926 die Trarbacher Firmen mit Namen aufzählt, bezeichnet keinen Weinhändler als jüdisch — Sigmund Loeb nennt er in einer Anmerkung als einen der beiden Vorsitzenden der 1920 zusammengeschlossenen Weinhändlervereine (S. 339). Ausführlich handelt davon die Schwesterseite juedischemosel.de, der die folgenden Angaben entnommen sind.

Sigmund Loeb, 1859 im Hunsrück geboren, ließ sich 1893 als Weingroßhändler in Trier nieder. Von 1903 bis 1930 war er Präsident des Moselweinhändlerverbands, von 1906 bis 1930 Stadtverordneter, seit 1921 Mitglied der Industrie- und Handelskammer, Mitgründer der Philharmonischen Gesellschaft. Er stand dem Verband der „Puristen“ vor, der Händler also, die für den ungezuckerten Naturwein eintraten. Sein Sohn Otto Wolfgang, 1898 in Trier geboren, promovierte 1922 in Köln über die Entwicklung des Weinhandels an der Mosel und baute den Export nach England und in die Vereinigten Staaten aus. Zu den Gütern, mit denen das Haus arbeitete, gehörte Joh. Jos. Prüm in Wehlen.

06 — 1933 bis 1938Die Zerstörung

Was in vierzig Jahren aufgebaut worden war, wurde in fünf zerstört. Der Boykott vom April 1933 traf die jüdischen Händler als erste; es folgten der Ausschluss aus den Verbänden, der Entzug von Lizenzen und schließlich die erzwungene Übertragung der Firmen an nichtjüdische Inhaber, weit unter Wert — die „Arisierung“. Die Nationalsozialisten verboten zugleich die Frühjahrs- und Herbstversteigerungen und wollten doch exportieren, um Devisen zu gewinnen; sie brauchten die Auslandsverbindungen der Häuser, die sie vertrieben. Otto Loeb und Terence Prittie halten fest, dass die Vertreibung der jüdischen Weinhändler nach Großbritannien und in die Vereinigten Staaten 1938 einen weltweiten Boykott deutscher Waren mit auslöste. Bis 1938 war der jüdische Weinhandel an der Mosel ausgelöscht.

Otto Loeb ging 1934 zunächst nach England, emigrierte 1937 und ließ am 3. März 1938 in London die Firma O. W. Loeb & Co. eintragen. Sigmund Loeb floh 1938 mit seiner Frau Nelly in die Niederlande; beide überlebten das Lager Westerbork. Er starb 1950 im einundneunzigsten Lebensjahr; 1958 benannte die Stadt Trier eine Straße nach ihm.

In London wurde O. W. Loeb in den 1950er Jahren der führende Händler für Moselwein in Großbritannien — der Mann, den Deutschland vertrieben hatte, brachte den deutschen Wein dorthin zurück. Im Mai 1953 war bei einer Probe in seinen Räumen an der Robert Street der einundzwanzigjährige Eckart Prüm aus Wehlen zu Gast; auf dem Tisch stand eine 1950er Bernkasteler Spätlese von Joh. Jos. Prüm. 1972 veröffentlichte Loeb mit dem Journalisten Terence Prittie bei Faber and Faber das Buch Moselle, seinem Vater gewidmet — eines der Bücher, aus denen diese Seite ihre Geschichte schöpft. Anfang 1974 kehrte er nach Trier zurück. Er starb dort am 4. August 1974 und liegt auf dem jüdischen Friedhof der Stadt.

Weiterlesen

Die jüdische Geschichte der Mosel — Gemeinden, Synagogen, Friedhöfe, die Familien Loeb und Marx, Rashi als Winzer, koscherer Wein heute — erzählt die Schwesterseite juedischemosel.de.

NachweiseQuellen dieser Seite

  • Cilli Kasper-Holtkotte, Juden im Aufbruch. Zur Sozialgeschichte einer Minderheit im Saar-Mosel-Raum um 1800 (Forschungen zur Geschichte der Juden A 3), Hannover: Hahn 1996. Der Band endet 1813/14; für die preußische Zeit braucht es andere Quellen.
  • Heinz H. Grundhöfer, Zur Geschichte der Bernkasteler Judengemeinde, in: Bernkastel-Kues in Geschichte und Gegenwart, 1991, S. 216–240.
  • Schieder / Kube, Die Veräußerung der Nationalgüter im Rhein-Mosel-Departement, 1987, S. 21; Edition Saar-Departement, 1991, S. 18.
  • Jens Baumeister, Wie der Wein Karl Marx zum Kommunisten machte, 2021, S. 23–28.
  • Felix Meyer, Weinbau und Weinhandel an Mosel, Saar und Ruwer, 1926 — seine Aussagen über jüdische Geldgeber (S. 20, 53, 67) sind hier als das wiedergegeben, was sie sind: unbelegte Wertungen.
  • O. W. Loeb / Terence Prittie, Moselle, London 1972, Kap. 2.
  • Die Angaben zu Sigmund und Otto Loeb und zum Anteil jüdischer Händler folgen der Schwesterseite juedischemosel.de (Seiten „Wein“, „Sigmund Loeb“, „Otto Loeb“).